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Tag der Arbeit: Das sind die spannendsten Fakten rund um das Thema Arbeiten

Der 1. Mai ist für manche ein freier Tag, für andere ein ganz normaler Mittwoch. Wir erklären, warum Kantone eine unterschiedliche Anzahl an Feiertage haben und was hinter dem Tag der Arbeit steckt.

Nicolas
Boschung
01.05.24 - 04:30 Uhr
Graubünden
Heute ruft uns der 1. Mai eher solche Bilder in Erinnerung: An einer Kundgebung zum Tag der Arbeit zerstören Demonstranten die Scheiben des Geschäftes des Chocolatiers Läderach.
Heute ruft uns der 1. Mai eher solche Bilder in Erinnerung: An einer Kundgebung zum Tag der Arbeit zerstören Demonstranten die Scheiben des Geschäftes des Chocolatiers Läderach.
Bild Keystone/Georgios Kefalas
Die Kantone Aargau, Basel, Freiburg, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Zürich feiern den 1. Mai als Tag der Arbeit. Je nach kantonaler Regelung ist in diesen Kantonen der ganze oder der halbe Tag arbeitsfrei. Nicht so in Graubünden: Nebst den Ausserrhödlern arbeiten Bündner schweizweit an den meisten Tagen im Jahr. Doch weshalb ist das so, und was ist der Ursprung dieses nicht ganz so arbeitssamen Tags der Arbeit?

Warum haben alle frei ausser die Bündner?

Nun es ist nicht so kompliziert. Der Bund schreibt allen Kantonen vier offizielle Feiertage vor: Auffahrt, Weihnachten, Neujahr und den Nationalfeiertag, der 1. August. Die Regelung aller anderen Feiertage ist Sache der Kantone.

Katholische Regionen haben bei den Feiertagen die Nase vorn. Deshalb haben etwa die beiden reformierten Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden nur sechs gesetzliche Feiertage. Peter und Paul, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt sind nur in den katholischen Kantonen üblich.

Innerhalb einer Gemeinde können jedoch weitere Feiertage hinzukommen. Die Bündner Gemeinde Mesocco, in der Nähe der italienischen Grenze hat zum Beispiel elf gesetzliche Feiertage, und das  sankt-gallische Vilters-Wangs bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern immerhin sieben obligatorische Urlaubstage.

Herkunft des Feiertags

Der 1. Mai ist der Tag der Arbeiterbewegung, ursprünglich ein Kampftag der Arbeiterklasse. In unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich oder im Fürstentum Liechtenstein ist er ein gesetzlicher Feiertag. Der Tag geht auf die australischen Massendemonstrationen 1856 und die nordamerikanische Arbeiterbewegung 1886 zurück. Damals wurde der Achtstundentag gefordert. 1890 fand der 1. Mai auch erstmals in der Schweiz statt. Laut dem «Historischen Lexikon der Schweiz» (HLS) gehört die Schweiz zu den wenigen europäischen Staaten, die seit 1890 eine ungebrochene Tradition der Erste-Mai-Feiern aufweist.

Weil Maifeiern oft während der Arbeitszeit stattfanden, mussten teilnehmende Arbeiter anfänglich mit Sanktionen rechnen. Mitte der 1890er-Jahre erhielten sie aber immer häufiger einen unbezahlten Freitag, um Demonstrationen und Feste besuchen zu können.

Die Maifeier in Städten bestand aus Arbeiterdemonstrationen, politischen Kundgebungen und Festen. Nach 1900 nahm die Teilnahme zu, besonders 1919 mit der Einführung der 48-Stunden-Woche. Die Feier verlor jedoch ausser in Basel an Popularität, erlebte aber nach dem Zweiten Weltkrieg eine Wiederbelebung. Im Kalten Krieg wurde sie unpolitischer mit breiterer Teilnahme. Ab den 1960er-Jahren wurde sie multikulturell mit internationalen Forderungen. Einige Kantone erklärten ab 1964 den 1. Mai zum Feiertag.

Seit wann haben Schweizer Ferien?

Wie sieht es neben den Feiertagen eigentlich mit Ferientagen aus? Als erste grosse Berufsgruppe setzten 1920 die Beschäftigten der Transportanstalten ein Arbeitszeitgesetz durch, das auch Ferienbestimmungen umfasste. Zu Beginn der 1930er-Jahre wurden unter dem Vorzeichen der Krise die Ferien in der Praxis gekürzt, am Ende der Zwischenkriegszeit war der Ferienanspruch jedoch kaum mehr bestritten. Während des Zweiten Weltkriegs konnten oft keine Ferien bezogen werden, sodass nach Kriegsende ein Bedürfnis nach Kompensation bestand.

In Arbeitsverträgen stehen Ferienansprüche erst seit der Nachkriegszeit. Zwischen 1946 und 1960 legten diverse Kantone zwei Wochen Ferien gesetzlich fest. Auf Bundesebene erfolgte die gesetzliche Verankerung erst 1966 mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes.

Im Verlauf der Jahrzehnte stieg der Ferienanspruch bis auf fünf Wochen in den 1980er-Jahren. Durch eine Teilrevision des Obligationenrechts von 1983 sanken die Ferientage allerdings wieder auf vier Wochen. Für Jugendliche bis 20 Jahre gilt seither ein Minimalanspruch von fünf Wochen Ferien. Eine gesetzliche Verankerung der fünften Ferienwoche scheiterte 1985 in der Volksabstimmung. Ebenso erging es 2012 der Initiative «6 Wochen Ferien für alle».

Nicolas Boschung arbeitet als Freier Mitarbeiter bei der Redaktion Online. Er ist in der Nähe des Greifensees im Zürcher Oberland aufgewachsen und studiert seit 2021 Multimedia Production in Chur. Seit Sommer 2023 schreibt er für «suedostschweiz.ch». Mehr Infos

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