Zu Christian Ruchs Rubrik: "Churer Joch"
Ruchs Rubrik "Churer Joch" wirkt - politisch korrekt- fast schon ein wenig
"a n r u c h i g" - aber grammatikalisch korrekt liefert der Rubrikschreiber selber ja zum korrekten Verständnis der Bezeichnung "anruchig" dann noch die Tüpfli dazu...
Ort:
Chur
Zum Artikel:
"Churer Joch" von Christian Ruch, SO GR, 6.7.2017
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Priska Haldner, Sie…
Priska Haldner, Sie schreiben "anruchig".
Das erinnert mich an meinen Leserbrief "Rauer Ruch?", der leider (oder "zum Glück"?) seit dem SO-Relaunch seit dem 2.5.2017 sogar auf Google nicht mehr findbar ist. Nun, meinen eigenen Service schätze ich persönlich höher ein als den der SO (ja, das ist meine Meinung in der Meinungsfreiheit, Südostschweiz), und deshalb liefere ich ihn hier exklusiv nach:
Leserbrief
26.04.2017 - 12:55 Uhr
Rauer Ruch?
Reuss Wolfgang, Chur
SO 26.4.2017 (Seite 9) benutzt Christian Ruch seine grosssprecherische "Rezension" (Buchkrimi von Robert Vieli "Der Schreibtischtäter") für seine höchstpersönlichen Meinung zum Thema Tourismus, die ihm an dieser Stelle wie ich finde nicht zusteht, zumal sich Ruch als Bolgenplaza-Befürworter "profilierte" (trotz Anwohnerklagen dort seit 2002 und Bundesgerichtsurteil 2016, welch lange Leidenszeit).
Siehe Ruchs Artikel und die Leser-Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/panorama/2016-10-30/kein-znacht-im-bolgen…
Ruch unterstellt dem Autor "ein Zerrbild vom Tourismus" zu zeichnen und "harsche Philippika gegen den 'vermeintlich' aus dem Ruder gelaufenen Tourismus".
Zudem finde ich Ruchs eigene Qualifikation vielmehr "kritikwürdig", wobei: früher kritisierte ich ihn, inzwischen tue ich mir seine "Rubrik" nicht mehr an, was folgende jüngste Beispiele illustrieren mögen:
https://www.suedostschweiz.ch/blogs/ruchs-rubrik/2017-04-15/bildungslue…
https://www.suedostschweiz.ch/blogs/ruchs-rubrik/2017-04-07/superbischof
Meine Bitte an die Somedia: Lassen Sie künftige Buchbesprechungen etc. von anderen Personen ausführen – die Zeitungsabonnenten zahlen schliesslich dafür.
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Kommentare:
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Wolfgang Reuss
So 30.10.2016 - 15:10
Man beachte: 1. Das Leiden der Anwohner begann mindestens 2002 (Lärmklagen von Dauermietern von Kurt Compagnoni) und 2. die Qual ist auch nach dem definitiven Bundesgerichtsurteil nicht vorbei: denn bis 19 Uhr darf weiterhin "ge(festhütten)lärmt" ("gebolgenplazablast" - Anwärter zur Aufnahme in den Duden) werden. Und das ist mehr als zuviel: vergleiche Dauereinwirkungsphänomen am Beispiel "Wassertropfentod" der Alten Chinesen und ein anderes Bundesgerichtsurteil, das feststellt, dass erlittene Traumen nicht zu "Abhärtung" sondern im Gegenteil zu "höherer Verletzlichkeit" führen (Quelle: Zeitschrift "Beobachter").
http://www.suedostschweiz.ch/politik/2016-10-27/kurt-compagnoni-un-vor-…
http://www.suedostschweiz.ch/leserbriefe/2016-10-27/antisozial
Und um der Zonenungerechtigkeit wegen muss ich wohl ein Baugesuch für eine Festhütte stellen in der Landwirtschaftszone analog Bolgenplazablase mit der Begründung, dass mich das - finanziell - billiger kommt (auch wenn menschlich "unbezahlbar" teurer) als in der Davoser Baulandzone (wo die anderen Restaurants sich befinden) - und vor allem wegen "Rechtsgleichheit" (zum Bolgen), um die "Rechtsgleichheit" via Adabsurdumführung so hoffentlich wiederherzustellen.
http://www.suedostschweiz.ch/leserbriefe/2016-10-21/das-bolgen-plaza-is…
Wolfgang Reuss
Fr 21.10.2016 - 15:19
(…) Denn wer kann schon bis in die tiefe Nacht feiern (aktiv) oder sich durch diesen Dauerlärm von Musse und Schlaf abhalten lassen (passiv), und dann dennoch gesund am nächsten morgen früh-aufstehend den ganzen Tag voll leben: Die wenigsten bis keine.
Es muss doch einen Grund haben, warum man sich im Spital und insbesondere auf einer Intensivstation ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten hat. Und das gilt graduell natürlich auch für Gesündere.
Es MUSS Stille-Zufluchtsorte geben, denn bereits die Alten Chinesen wussten bzw. richteten mit Lärm hin, also ganz so harmlos kann Schall nicht sein, oder?
Lärm-machen ist willkürlich, hingegen Lärm-ertragen ist nicht willkürlich steuerbar: Weil Lärm nicht via Denkhirn verarbeitet wird sondern via Stammhirn: Deswegen können Sie die Lärmopfer nicht bitten, den Lärm bitte zu erlauben - wer Lärm hört, wird geschädigt, ob er will er nicht. Es bleibt nur "Flüchten oder Standhalten" (sprich: Kämpfen), um einen Buchtitel von Horst-Eberhard Richter zu erwähnen. Es gibt in der Natur natürlicherweise einzig Flucht oder Kampf, hingegen kein Tier würde sich längere Zeit dort in einem Weder-noch-Zustand des Dauerstresses aufhalten (einzig in der Menschheit passiert das sehr oft - mit den entsprechenden körperlichen-seelischen Folgen).
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Christian Boner
So 30.10.2016 - 09:25
Herr Ruch,
Ich als einfacher Elektriker verstehe den Bundesgerichtsentscheid.
Außerhalb Bauzone geht das einfach nicht, die Richter können nicht anders entscheiden, Sie stehen nicht über dem Gesetz. Das mit den Restaurants rundum ist eine Analyse des Umfeldes, die aufzeigt dass Alternativen bestehen, der abendliche Restaurantbetrieb nicht zwingend zum Zweck des Schifahrens gebraucht wird. Hoffe mit diesem kleinen Nachhilfeunterricht könnte ich zu ihrer Horizonterweiterung beitragen. Schreiben ist eines, lesen und verstehen was anderes.
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Wolfgang Reuss
So 30.10.2016 - 13:25
Danke für diesen super Kommentar, Christian Boner.
Dr. phil. Christian Ruchs "Kontrakommentar" in Anbetracht des viele Jahre dauernden Leidens von Anwohnern des Davos-Bolgenplaza finde ich seiner Rolle, die er zu spielen vorgibt, "eher" entgegengesetzt und "pietätlos".
Bericht über Waldfriedhof Bonaduz:
http://www.suedostschweiz.ch/leben/2016-09-20/am-ende-gehts-zurueck-zur…
Wolfgang Reuss
Di 20.09.2016 - 20:05
Sie schreiben: "Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - so auch am Ende"
Also offen gestanden, das finde ich schlimm suboptimal, ich hätte den Zauber stattdessen lieber dazwischen statt bloss "am Anfang" und "am Ende". Deswegen schrieb ich ja auch in meinem K-tipp-Leserbrief zum Thema "Lärm": «Auf Grabsteinen steht: ‹Ruhe in Frieden› - warum nicht zu Lebzeiten?»
Siehe Kommentar:
http://www.suedostschweiz.ch/panorama/2016-10-29/lokfuehrer-gesucht
Der offenbar selbständiger Unternehmer Christian Ruch ist federführend bei Palliative Care www.palliative.ch
Wie lautet Ihr Werbeslogan? "Das Richtige fürs Leben und fürs Sterben"?
Lärm? Nichtempathie?
Muss ich nun meine Sterbe-Vorsorge entsprechend formulieren, damit ich nicht bei Ihnen lande eventual-möglicherweise?
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Werner Holliger
So 30.10.2016 - 14:36
Herr Boner,
Es geht mir genau gleich wie Ihnen - und es erstaunt mich, dass Herr Ruch in seinem Kommentar die Rechtslage vollständig ausblendet. Immerhin ist es doch so, dass der Bundesgerichtsentscheid deshalb zustande kommen musste, weil die Gemeinde Davos widerrechtlich eine Bau- und eine Betriebsbewilligung erteilt hat...